Unsere Leistungen

Was leistet der Kreischorverband Arnsberg (KCVA) in Verbindung mit dem Chorverband NRW e.V. (CVNRW) und dem Deutschen Chorverband (DCV)?

Als Mitgliedschor im KCVA gehört jeder Chor zugleich dem CVNRW und dem DCV an. Durch die Verwirklichung des Kulturprogramms des CVNRW und dessen Leitlinien sowie des Kulturprogramms des DCV haben alle Mitgliedschöre wesentlichen Anteil am hohen Stellenwert des Chorgesangs in unserer Gesellschaft.

Der KCVA vermittelt ein Gemeinschaftserlebnis innerhalb der großen Sängerfamilie durch sangesfreundschaftliche Beziehungen untereinander und durch die Mitwirkung bei regionalen Chorveranstaltungen unter möglicht starker Einbeziehung unserer Kinder- und Jugendchöre.

Bei einer Mitgliedschaft im KCVA behält der Chor seine Eigenständigkeit.

Der KCVA führt im Auftrag des CVNRW und des DCV Ehrungen verdienter Sängerinnen und Sänger durch und verleiht diesen die dafür vom CVNRW und vom DCV vorgesehenen Auszeichnungen wie Ehrennadeln, Plaketten und Urkunden im Rahmen einer zentralen Jubilarehrung. Für besondere Verdienste von Sängerinnen und Sänger, für die der CVNRW und der DCV keine Ehrungen vorsieht, verleiht der KCVA eigene Auszeichnungen. Echte Chorjubiläen und Jubiläen von Chorleitern fallen nicht unter die zentrale Jubilarehrung und werden vom KCVA jeweils vor Ort vorgenommen.

Jeder Mitgliedschor kann die Angebote des KCVA, des CVNRW und des DCV für Ausbildung, Weiterbildung, Chorwettbewerbe u.s.w. in Anspruch nehmen.

Jeder Chor erhält regelmäßig aktuelle Informationen durch die Zeitschriften „Chorzeit“ (DCV), „ChorLive“ (CVNRW) sowie durch die Informationsschreiben des Kreischorverbandes Arnsberg.

Der KCVA hilft seinen Mitgliedschören bei speziellen Fragen, wie z.B. in Vereinsangelegenheiten, Vereins-, Steuer- und Satzungsrecht u.s.w..

Der KCVA bietet Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an für Sängerinnen und Sänger, Vorstandsmitglieder sowie Vizechorleiterlehrgänge.

Der KCVA vermittelt den Mitgliedschören Zuschüsse des CVNRW für Honorare von Referenten für Fortbildungsmaßnahmen wie z.B. Chorseminare und Stimmbildungen sowie Zuschüsse für Instrumentenkäufe und Instrumentenreparaturen. Für solche Zuschüsse muss dem CVNRW jedoch ein Nachweis der Gemeinnützigkeit ( Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorgelegt werden. Ein Eintrag in das Vereinsregister – e.V. – ist jedoch nicht erforderlich.

Der KCVA berät seine Mitgliedschöre in GEMA-Fragen. Der CVNRW übernimmt für die Mitgliedschöre die GEMA-Kosten für Konzerte, auch wenn dabei weniger als 9 Instrumentalmusiker aktiv teilnehmen, in voller Höhe. Weitere GEMA-Gebühren sind bis zu 20 % gesenkt. GEMA-Anträge erhalten Sie bei Ihrem KCVA.

Der CVNRW hat für alle aktiven Sängerinnen und Sänger auch in den Kinder- u. Jugendchören eine Unfallversicherung abgeschlossen, die Unfallschäden deckt, sofern sich die Mitglieder aktiv für ihren Chor engagieren. Wegeunfälle zu und von Chorproben, zu Sängerfesten u.s.w. sind darin eingeschlossen.

Der DCV hat speziell für Mitgliedschöre eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Hierunter fallen z.B. Kostenerstattung für den Einbau einer kpl. Schließanlage bei Verlust eines Schlüssels für einen für ein Konzert gemieteten Veranstaltungsraum, oder Reparaturkosten für ein gemietetes Musikinstrument. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem KCVA. Schäden an Kraftfahrzeugen, welche für vereinsinterne Veranstaltungen oder Transporte eingesetzt werden, fallen nicht unter diesen Versicherungsschutz.

Der KCVA, der CVNRW und der DCV werben gemeinsam für mehr Ansehen, Anerkennung und finanzielle Unterstützung ihrer kulturellen Arbeit in der Öffentlichkeit, bei politischen Parteien, der Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Musikrat des Landes NRW und Kommunen sowie für eine positive Darstellung ihrer kulturellen Arbeit in Presse, Rundfunk und Fernsehen.

„Der KCVA versteht sich als Dienstleister und Vermittler unserer Chöre zum CVNRW und zum DCV!“

Ansprechpartner:

GEMA, Dortmund:

Adresse: Südwall 17 – 19, 44137 Dortmund
Geschäftsstelle: 0231 / 57701-0
Postanschrift: Postfach 1013 43, 44013 Dortmund
E-Mail: bd.nrw@gema.de

Versicherung – Rechtsschutz- u. Haftpflichtersicherung:

Anmeldung von Schadensfällen (über DCV):
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Abt. Sport-Schaden
ARAG-Platz 1, 40472 Düsseldorf
Geschäftsstelle: 0211 / 963-3695
Fax: 0211 / 963-32626
E-Mail: duessldorf@arag-sport.de

Fragen zum Versicherungsschutz oder Beratung:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Abt. Sport-Schaden
ARAG Platz 1,40472 Düsseldorf
Geschäftsstelle: 0211 / 963-3626
Fax: 0211 / 963-3626

Bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG ist immer die Vertragsnummer 1022831anzugeben !

Unfallversicherung (über CVNRW):
LVM Versicherungen
Kolde-Ring 21, 48126 Münster
Schadensanzeigen sind bei Hans Lukas erhältlich.
Schäden sind bei allen örtlichen LVM-Niederlassungen mit der Schadensanzeige zu melden!









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